Mit der Eintragung eines Unternehmens in das Handelsregister finden das Handelsgesetzbuch und damit einige Spezialregelungen für Kaufleute Anwendung:
- Durch die Eintragung wird nach außen erkennbar, dass sich der Unternehmer den kaufmännischen Regelungen und Gebräuchen unterwirft.
- Die Eintragung (und damit auch die Existenz des Unternehmen) kann über einen Registerauszug nachgewiesen werden.
- Die Eintragung im Handelsregister hat Publizitätswirkung.
Sollte Ihr Unternehmen nicht mehr eingetragen sein, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Register.